Im Internetrecht unterscheiden wir Teledienste von Mediendiensten. Auf dieser Unterscheidung beruhen teilweise unterschiedliche Rechtsfolgen.
Bekannteste Rechtsfolge ist die Verpflichtung, gewisse Informationen im Impressum ständig verfügbar, unmittelbar erreichbar und leicht erkennbar vorzuhalten.
Wir haben eine repräsentative Gruppe von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen untersucht und mussten dabei feststellen, dass 70 % aller Websites Verstöße aufwiesen. Vielen drohte dadurch die Unterbrechung des Geschäftsbetriebs.
Wenn Sie eine Abmahnung Ihres Unternehmens verhindern wollen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot für einen Impressumscheck oder für die Beachtung des Datenschutzrechts der Tele- und Mediendienste.
