Wir vertreten Unternehmen, Behörden und Privatpersonen (Verbraucher).
Unternehmen und Behörden vertreten wir in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Privatpersonen finden im gewerblichen Rechtsschutz in den meisten Fällen den Weg zu uns, weil sie von einem Anwalt wegen der vermeintlichen Verletzung eines Urheberrechts (Musikrecht, Filmrecht, Fotorechte) abgemahnt worden sind. Das Urheberrecht als Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes wird von uns fachanwaltlich vertreten.
